Steuer für touristische Aufenthalte

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Ihnen hiermit mitteilen, dass das Parlament der Balearischen Inseln eine neue Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearischen Inseln verabschiedet hat. Die Steuer tritt ab dem 1. Juli 2016 in Kraft (Gesetz 2/2016 über die Versteuerung eines touristischen Aufenthalts auf den Balearischen Inseln).
Der Betrag der Steuer liegt zwischen 2 € und 0,5 € für jeden Tag oder Teil eines Tages, plus 10% Mehrwertsteuer, des Aufenthalts und hängt von der Art der touristischen Unterkunft und deren Kategorie ab. Siehe folgende Tabelle:

Bei Aufenthalten in der Nebensaison (vom 1. November bis 30. April des darauffolgenden Jahres) wird eine Reduzierung der Steuer um 50 % angewandt. Bei einem Aufenthalt länger als 9 Tage, wird ab dem 9. Tag die Steuer auch um 50 % reduziert. Des Weiteren sind Jugendliche unter 16 Jahren von der Steuerzahlung befreit.

Dementsprechend sind alle Personen, die das Alter von 16 Jahren erreicht haben und sich in einer touristischen Unterkunft auf den Balearen aufhalten, verpflichtet, diese Steuer an den Inhaber der touristischen Unterkunft zu zahlen, wo sich die Person aufhält.

Da wir gegenüber dem Finanzamt der Balearen verpflichtet sind, diese Steuer zu begleichen, teilen wir Ihnen mit, dass wir vor Ende Ihres Aufenthalts die entsprechende Steuerzahlung verlangen werden.

Die Steuereinnahmen gehen in einen Fond, der zur Förderung des nachhaltigen Tourismus dient. Durch diesen Fond werden Projekte finanziert, die einen nachhaltigen, verantwortlichen und hochwertigen Tourismus fördern. Diese Projekte unterstützen insbesondere den Schutz der Natur, der ländlichen Umgebung und des Meeres, die Saisonbereinigung, das Kulturerbe, die Forschung und Entwicklung, die Ausbildung und den Arbeitsmarkt. Die Projekte werden durch eine Kommission zur Förderung des nachhaltigen Tourismus ausgewählt. Die Kommission besteht aus Vertretern der balearischen Regierung, des Inselrats, der Stadträte, Wirtschafts- und Sozialakteuren sowie anderen Unternehmen. Die Kommission wird einen Jahresplan ausarbeiten, der die wichtigsten Jahresziele entsprechend der Kriterien für territoriales Gleichgewicht fixiert.

Sollten Sie Fragen bezüglich der neuen Steuer für touristische Aufenthalte auf den Balearischen Inseln haben, stellen wir Ihnen die Telefonnumer des Finanzamts der Balearischen Inseln zur Verfügung: 901 201 530.

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.

Mit freundlichen Grüßen

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